Der Spiegel berichtete am 18. Oktober 2026, dass OpenAI und Anthropic um deutsche Firmen werben. Der Artikel steht hinter der Bezahlschranke, frei lesbar ist nur der Vorspann. Danach investieren deutsche Unternehmen „kräftig in KI, achten aber genauer auf Kosten und Nutzen“, während beide Anbieter ihr Deutschlandgeschäft ausbauen.
Ich halte mich deshalb an das, was die Anbieter selbst veröffentlicht haben, und an ihre öffentlich einsehbaren Vertragsunterlagen. Daraus lässt sich eine Prüfliste machen für alle, die gerade ein Angebot auf dem Tisch haben.
Was die Anbieter in Deutschland aufbauen
OpenAI hat im Mai 2025 sein erstes deutsches Büro in München eröffnet. Deutschland ist nach Angaben des Unternehmens der europäische Markt mit den meisten ChatGPT-Nutzern und einer der drei wichtigsten Märkte für Geschäftskunden außerhalb der USA. Als Kunden nennt OpenAI unter anderem die Sparkassen-Finanzgruppe und Viessmann. Im September 2025 kündigten SAP und OpenAI ein Angebot für den öffentlichen Sektor an, bei OpenAI heißt es „OpenAI for Germany“, bei SAP „OpenAI für Deutschland“. Es soll über die SAP-Tochter Delos Cloud laufen, die auf Microsoft-Azure-Technologie basiert, und 2026 starten. Eine Meldung zum tatsächlichen Start habe ich bis zum 19. Oktober nicht gefunden.
Im Dezember 2025 kündigte OpenAI an, dass die Deutsche Telekom ChatGPT Enterprise konzernweit einführt. Für den Mittelstand hat OpenAI eine eigene Leitung in Deutschland und kündigte im März 2026 mit dem Verband BVMW und Booking.com kostenlose Workshops an.
Anthropic hat im November 2025 Büros in München und Paris angekündigt. München soll unter anderem als regionales Zentrum für das Unternehmensgeschäft und für Partnerschaften dienen. Im Mai 2026 kündigten SAP und Anthropic an, Claude als zentrale Fähigkeit für Schlussfolgern und Agenten in SAPs KI-Angebot einzubauen, SAP arbeitet damit mit beiden Anbietern. Bereits im Januar 2026 hatte die Allianz eine weltweite Partnerschaft mit Anthropic vereinbart, bei der Claude-Modelle Teil ihrer internen KI-Plattform werden.
Wer wissen will, wohin die Reise geht, kann auch Stellenanzeigen lesen. Am 19. Oktober 2026 waren auf den Karriereseiten beider Firmen jeweils rund zehn Stellen in München ausgeschrieben. Fast alle betreffen Vertrieb und technische Begleitung von Kunden, Forschungsstellen waren keine darunter. Anthropic sucht zum Beispiel jemanden für den öffentlichen Sektor in der DACH-Region.
Der größte Unterschied liegt beim Speicherort
Hier unterscheiden sich die Angebote derzeit deutlich. OpenAI bietet seit Februar 2025 Datenresidenz in Europa an. Neue Workspaces von ChatGPT Enterprise und Edu können Kundeninhalte wie Gespräche und hochgeladene Dateien im Ruhezustand in Europa speichern. Seit Januar 2026 können berechtigte Enterprise-Kunden außerdem wählen, dass die Berechnung auf Grafikprozessoren in Europa läuft. In der API gilt die europäische Region für neu angelegte Projekte. Bestehende Workspaces und Projekte lassen sich nicht nachträglich umstellen, die Entscheidung fällt also beim Einrichten.
Anthropic speichert Daten laut eigener Datenschutzseite in den USA. Anfragen können standardmäßig in ausgewählte Länder in den USA, Europa, Asien und Australien geleitet werden, sofern nichts anderes vereinbart ist. In der eigenen API lässt sich die Verarbeitung auf die USA beschränken, eine EU-Option nennt die Dokumentation nicht. Wer Claude über Amazon Bedrock oder Google Cloud bezieht, legt die Region über den Endpunkt fest. Welche Modelle dort in einer EU-Region laufen, muss man im Einzelfall prüfen.
Speicherort und Verarbeitungsort sind zwei getrennte Fragen. Beide gehören ins Gespräch mit dem Anbieter.
Prüfliste vor dem Vertrag
Ein Enterprise-Vertrag ähnelt dem Mietvertrag für eine möblierte Wohnung. Die Einrichtung sieht man bei der Besichtigung, die Regeln für den Auszug stehen im Kleingedruckten. Diese Punkte würde ich vor der Unterschrift klären.
Auftragsverarbeitung nach Artikel 28 DSGVO. Verarbeitet ein Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag, verlangt Artikel 28 einen Vertrag. Darin steht unter anderem, dass er nur auf dokumentierte Weisung arbeitet, weitere Unterauftragsverarbeiter nur mit Genehmigung einsetzt, die Daten nach Ende der Leistung löscht oder zurückgibt und Überprüfungen ermöglicht. Bei Anthropic ist der Zusatz zur Datenverarbeitung Teil der kommerziellen Nutzungsbedingungen, bei OpenAI wird er über ein Formular abgeschlossen. Zu klären ist, ob er tatsächlich vorliegt und welche Gesellschaft zuständig ist.
Unterauftragsverarbeiter. Beide Anbieter arbeiten mit einer allgemeinen Genehmigung und einer Liste ihrer Unterauftragsverarbeiter. Gegen neue Einträge kann man widersprechen, bei OpenAI innerhalb von 30 Tagen nach der Mitteilung, bei Anthropic innerhalb von 15 Tagen. Dafür sollte jemand benannt sein, der diese Mitteilungen liest.
Training mit den eigenen Daten. Beide Anbieter trainieren nach eigenen Angaben standardmäßig nicht mit Daten aus ihren Geschäftsprodukten. Beide nennen eine Ausnahme: Wer ausdrücklich zustimmt, etwa über die Feedback-Funktion, gibt die betreffenden Daten für das Training frei. Bei Anthropic wird das zugehörige Gespräch dann bis zu fünf Jahre gespeichert. Das sollten Beschäftigte wissen, bevor sie die Bewertungsknöpfe benutzen.
Verwaltung und Löschung. Für ihre Enterprise-Pläne nennen beide Anbieter Single Sign-on, die automatische Benutzerverwaltung SCIM, Rollenrechte, eigene Aufbewahrungsfristen und eine Compliance-Schnittstelle für Protokolle. Wichtig ist die Frage, wer was sehen darf. In ChatGPT Business können Workspace-Admins laut OpenAI die Gespräche der Nutzer einsehen und exportieren. Das sollte vor dem Start mit der oder dem Datenschutzbeauftragten und, wo vorhanden, mit dem Betriebsrat besprochen sein. Gelöschte Gespräche entfernt OpenAI nach eigenen Angaben innerhalb von 30 Tagen, sofern keine gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung besteht.
Ausstieg und Datenexport. Anthropic sagt im Zusatz zu, innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende auf Wunsch eine Kopie der Daten bereitzustellen und sie danach zu löschen. OpenAI gibt die Daten nach Vertragsende auf Anweisung zurück oder löscht sie. In der Praxis hilft es, den Export in der Testphase einmal auszuprobieren. Bei Claude dürfen nur die Primary Owner von Team- und Enterprise-Plänen die Daten der Organisation exportieren, bereits gelöschte Inhalte fehlen, und der Downloadlink gilt 24 Stunden. In welchem Format der Export kommt und ob sich eigene Assistenten und Projekte mitnehmen lassen, sollte man schriftlich erfragen.
Kostenmodell. Für die kleineren Teampläne stehen die Preise offen auf den deutschen Preisseiten, bei beiden Anbietern um 20 Euro je Standardplatz und Monat, dazu teurere Plätze mit mehr Nutzung. Für Enterprise nennt OpenAI keinen Preis und bietet eine Abrechnung nach Credits oder nach Tokens an. Anthropic nennt für Claude Enterprise 20 US-Dollar je Platz und Monat bei jährlicher Abrechnung und mindestens 20 Plätzen, dazu kommen Nutzungskosten zu API-Tarifen. In beiden Fällen hängt die Rechnung also von der Nutzung ab. Wer budgetiert, braucht Ausgabenlimits und eine Auswertung der Nutzung, beides führen die Anbieter in ihren Planbeschreibungen auf.
Schulung als Maßnahme zur KI-Kompetenz. Artikel 4 der KI-Verordnung gilt seit der Verordnung (EU) 2026/1744 in neuer Fassung. Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ergreifen danach Maßnahmen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals zu unterstützen. Ein bestimmtes Niveau für jede Person müssen sie nicht garantieren. Als Betreiber gilt nach Artikel 3, wer ein KI-System in eigener Verantwortung beruflich verwendet. Die Anbieter liefern eigenes Lernmaterial, OpenAI etwa über seine Academy. Was im eigenen Haus gilt, steht dort nicht: welche Daten in welchen Workspace dürfen, was der Feedback-Knopf auslöst, wie lange Gespräche aufbewahrt werden und wer sie einsehen kann. Diese Inhalte ergeben sich direkt aus dem Vertrag. Wie daraus ein Schulungsprogramm wird, habe ich in Wie man ein Curriculum für KI-Kompetenz baut beschrieben.
Für die Praxis
Mein Vorschlag ist, die Prüfliste an ein konkretes Angebot zu legen und die Antworten des Anbieters schriftlich abzulegen. Das hilft bei der Auswahl und später bei der Verlängerung. Vorher sollte feststehen, wer im Unternehmen über den Einsatz entscheidet und wer die Verantwortung trägt. Warum gerade das bei KI oft die eigentliche Hürde ist, habe ich in einem Beitrag über KI als Managementtest beschrieben.
Quellen
- DER SPIEGEL (S+): Anthropic und OpenAI buhlen um deutsche Firmen, 18.10.2026, nur Vorspann frei zugänglich
- OpenAI: OpenAI Deutschland. Unser erstes Büro in Deutschland, 22.05.2025
- OpenAI: SAP und OpenAI starten gemeinsam das souveräne „OpenAI for Germany“, 24.09.2025
- SAP News: SAP und OpenAI starten Partnerschaft für Sovereign OpenAI in Deutschland, 24.09.2025
- OpenAI: Bringing powerful AI to millions across Europe with Deutsche Telekom, 09.12.2025
- Der Mittelstand. BVMW (via news aktuell): OpenAI, BVMW und Booking.com starten KI-Werkstatt für den Mittelstand, 23.03.2026
- Anthropic: New offices in Paris and Munich expand European presence, 07.11.2025
- Allianz: Allianz and Anthropic Forge Global Partnership to Advance Responsible AI in Insurance, 09.01.2026
- SAP News: SAP and Anthropic Plan to Bring Claude to SAP Business AI Platform, 12.05.2026
- Anthropic: Stellenportal, abgerufen am 19.10.2026
- OpenAI: Stellenportal, abgerufen am 19.10.2026
- OpenAI: Einführung der Datenresidenz in Europa, 05.02.2025, aktualisiert am 16.01.2026
- Anthropic: Data residency, Claude Platform Docs
- Anthropic Privacy Center: Where are your servers located?, aktualisiert am 15.06.2026
- Anthropic Privacy Center: Is my data used for model training?, aktualisiert am 18.08.2026
- OpenAI: Enterprise-Datenschutz bei OpenAI, aktualisiert am 08.01.2026
- OpenAI: Zusatz zur Datenverarbeitung, gültig ab 01.01.2026
- Anthropic: Data Processing Addendum, gültig ab 24.02.2025
- Claude-Hilfecenter: Daten Ihrer Organisation exportieren
- OpenAI: Preise für Business, abgerufen am 19.10.2026
- Anthropic: Pläne und Preise, abgerufen am 19.10.2026
- EUR-Lex: Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), Artikel 28
- EUR-Lex: Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz, Artikel 3 Nummer 4
- EUR-Lex: Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital-Omnibus-Verordnung zur KI) vom 8. Juli 2026, Neufassung von Artikel 4