Entscheidungshilfe, ohne Formular

Datenampel für KI-Eingaben

Drei Stufen mit Beispielen aus dem Klinikalltag, dazu eine Einordnung in zwei Angaben. Der Unterschied zu den üblichen Ampeln steht gleich im ersten Abschnitt: Diese hier färbt nicht die Eingabe, sie färbt die Eingabe zusammen mit dem Ziel.

Fassung 1.0 · Stand 14. August 2026

Der Grundsatz

Eine Datenart ist für sich genommen weder grün noch rot

Die verbreiteten Ampeln färben Datenarten: Diagnose rot, Terminvorschlag grün. Das klingt eingängig und führt zu genau dem Fehler, den es zu vermeiden gilt. Wer gelernt hat, dass ein Terminvorschlag grün ist, tippt ihn irgendwann in ein Fenster, das niemand freigegeben hat.

Deshalb hat diese Ampel zwei Eingaben statt einer. Die erste Frage lautet nicht, was Sie eingeben, sondern wohin. Ein System, das nicht freigegeben ist, ist rot, unabhängig vom Inhalt. Und eine Freigabe gilt für die Datenarten, die ausgewiesen sind, nicht darüber hinaus.

Woher die Liste der freigegebenen Systeme kommt: Anlage 1 der Nutzungsrichtlinie →

Einordnung in zwei Angaben

Was geben Sie ein, und wohin?

Grün

Ohne Personenbezug ist die Eingabe unkritisch, solange das System überhaupt freigegeben ist.

Was zu tun ist: Eingeben und das Ergebnis anhand der zugrunde liegenden Unterlagen prüfen, nicht anhand der Ausgabe selbst.

Die Ampel

Drei Stufen mit Beispielen

Grün: geht in ein freigegebenes System

Die Angabe lässt keine Person erkennen, weder direkt noch über den Zusammenhang, und das Zielsystem ist freigegeben.

Prüffrage Könnte jemand, der die Station kennt, aus dieser Eingabe auf eine Person schließen?

Beispiele

  • Eine allgemein formulierte Frage zu einem Krankheitsbild ohne Bezug zu einem Fall
  • Ein Entwurf für einen Aushang im Wartezimmer
  • Die Umformulierung eines Merkblatts in einfache Sprache
  • Eine Zusammenfassung einer veröffentlichten Leitlinie
  • Ein Vorschlag für die Gliederung einer Fortbildung
  • Eine Textvorlage für eine Terminerinnerung ohne Namen und Datum

Was zu tun ist: Eingeben, Ergebnis anhand der zugrunde liegenden Unterlagen prüfen, verwenden. Die Prüfpflicht entfällt auch hier nicht.

Gelb: nur in das dafür freigegebene System, mit Auflage

Die Angabe lässt eine Person bestimmen oder betrifft ihre Gesundheit. Sie darf ausschließlich in das System, das in Anlage 1 genau für diese Datenart ausgewiesen ist.

Prüffrage Steht dieses System in Anlage 1 mit genau dieser Datenart, oder nehme ich das nur an?

Beispiele

  • Ein Diktat, aus dem ein Arztbrief entstehen soll
  • Die Vorgeschichte einer Patientin für eine Zusammenfassung im eigenen Haus
  • Laborwerte mit Fallnummer zur Aufbereitung in der eigenen Dokumentation
  • Ein Foto einer Hautveränderung
  • Eine Beschwerde-E-Mail, die beantwortet werden soll
  • Terminlisten mit Namen zur Umsortierung

Was zu tun ist: Vor der Eingabe in Anlage 1 nachsehen. Steht die Datenart dort nicht ausdrücklich, gilt Rot. Ergebnis fachlich prüfen und die Verwendung dokumentieren, wo Ihre Dokumentationspflicht das vorsieht.

Rot: gehört nicht hinein

Entweder ist das Ziel nicht freigegeben, oder die Datenart ist für dieses Ziel nicht ausgewiesen, oder Sie wissen es nicht.

Prüffrage Bin ich mir sicher, oder nehme ich es an?

Beispiele

  • Alles, was in ein System geht, das nicht in Anlage 1 steht, unabhängig vom Inhalt
  • Angaben zu einer Person in ein System, das nur für allgemeine Texte freigegeben ist
  • Unterlagen aus einem anderen Haus, für die keine Übermittlungsgrundlage geklärt ist
  • Eine seltene Diagnose zusammen mit Alter und Station, auch ohne Namen
  • Zugangsdaten, Schlüssel oder interne Kennungen
  • Alles, bei dem Sie die Freigabe nur vermuten

Was zu tun ist: Nicht eingeben. Wenn Sie das System brauchen, melden Sie es auf dem Weg, den Ihre Richtlinie vorsieht. Eine Meldung ist billiger als ein Vorfall.

Offengelegt

Die Regel, nach der die Ampel schaltet

Eine Ampel, deren Schaltung geheim bleibt, kann niemanden anleiten. Deshalb steht sie hier, und zwar vollständig. Es sind vier Zeilen.

  1. Ziel nicht freigegeben oder unklar, dann Rot, unabhängig vom Inhalt.
  2. Kein Personenbezug, dann Grün.
  3. Personenbezug, aber das Ziel ist für andere Datenarten freigegeben, dann Rot.
  4. Personenbezug und das Ziel ist genau dafür freigegeben, dann Gelb, mit Auflage.

Gelb heißt nie „einfach machen“. Es heißt: zulässig, und die Sorgfaltspflichten gelten weiter. Bei Gesundheitsangaben kommen Schweigepflicht und Dokumentationspflichten hinzu, die durch kein KI-System entfallen.

Häufige Fragen

Sechs Antworten vorweg

Warum ist dieselbe Eingabe mal grün und mal rot?
Weil die Ampel die Eingabe zusammen mit dem Ziel bewertet. Ein Diktat in das dafür freigegebene Diktiersystem ist zulässig. Dasselbe Diktat in ein beliebiges Fenster im Browser ist es nicht. Eine Ampel, die nur die Datenart einfärbt, verleitet zu genau diesem Fehler.
Reicht es, den Namen wegzulassen?
Nein. Eine Person kann sich aus dem Zusammenhang bestimmen lassen, etwa aus einer seltenen Diagnose zusammen mit Alter und Station. Die Prüffrage lautet deshalb nicht, ob ein Name vorkommt, sondern ob jemand, der die Station kennt, auf eine Person schließen könnte.
Was gilt, wenn ich die Freigabe nicht sicher weiß?
Dann gilt Rot. Unsicherheit und fehlende Freigabe zählen in dieser Ampel gleich, weil sie im Ergebnis dasselbe bedeuten: Es ist nicht belegt, dass die Eingabe dorthin darf.
Was ist Anlage 1?
Die Liste der freigegebenen Systeme mit Anbieter, Einsatzzweck, Ort der Verarbeitung und den zulässigen Datenarten. Ohne diese Liste kann die Ampel nicht schalten, weil die zweite Frage unbeantwortbar bleibt. Die Liste steht als Anlage 1 in der KI-Nutzungsrichtlinie und als Baustein 2 im Schulungskonzept.
Ersetzt die Ampel eine Datenschutz-Folgenabschätzung?
Nein. Sie ist eine Entscheidungshilfe für den Arbeitsalltag und ersetzt weder die Prüfung vor der Einführung eines Systems noch eine Folgenabschätzung noch eine rechtliche Bewertung Ihres konkreten Falls.
Darf ich die Ampel im eigenen Haus aushängen?
Ja. Sie ist gemeinfrei gestellt und darf kopiert, gekürzt, umgeschrieben und ohne Quellenangabe verwendet werden. Der Knopf oben legt eine Aushangfassung in die Zwischenablage.

Nutzung

Nehmen Sie die Ampel, sie gehört Ihnen

Gemeinfrei gestellt. Sie dürfen sie kopieren, kürzen, umschreiben, im Teamraum aushängen und ohne Quellenangabe im eigenen Namen verwenden. Eine Rechtsberatung ist sie nicht, und sie ersetzt weder die Prüfung vor der Einführung eines Systems noch eine Datenschutz-Folgenabschätzung.

Der Kurs dahinter: Welche Daten dürfen in welche KI? →

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