Kurzfassung: Eine KI-Schulungspflicht im Sinne einer Pflicht zu zertifizierten Kursen gibt es nicht. Artikel 4 der KI-Verordnung verlangt von Unternehmen, die KI-Systeme beruflich einsetzen, Maßnahmen, die die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals unterstützen. Seit der Änderung durch die Verordnung (EU) 2026/1744 im Juli 2026 müssen sie dabei kein bestimmtes Kompetenzniveau einzelner Personen garantieren. Format, Dauer und Nachweis legt die Verordnung nicht fest. Die Bundesnetzagentur empfiehlt, die Maßnahmen gut zu dokumentieren.
Wen Artikel 4 betrifft
Artikel 4 richtet sich an Anbieter und Betreiber von KI-Systemen. Betreiber ist nach Artikel 3 der KI-Verordnung, wer ein KI-System in eigener Verantwortung verwendet. Ausgenommen ist nur die Verwendung im Rahmen einer persönlichen und nicht beruflichen Tätigkeit. Damit fällt fast jedes Unternehmen unter die Vorschrift, in dem Beschäftigte mit ChatGPT, Microsoft Copilot, einem Übersetzungsdienst oder einer KI-Funktion in der Fachsoftware arbeiten. Eine Grenze nach Beschäftigtenzahl gibt es nicht.
Erfasst sind nicht nur Angestellte. Die Vorschrift nennt auch weitere Personen, die im Auftrag des Unternehmens KI-Systeme betreiben oder nutzen. Die Bundesnetzagentur zählt dazu ausdrücklich Auftragnehmer und Dienstleister.
Die neue Fassung seit Juli 2026
Artikel 4 gilt seit dem 2. Februar 2025. In der ursprünglichen Fassung ergriffen Anbieter und Betreiber Maßnahmen, um „nach besten Kräften“ sicherzustellen, dass ihr Personal über ein „ausreichendes Maß“ an KI-Kompetenz verfügt.
Mit der Verordnung (EU) 2026/1744, dem sogenannten KI-Omnibus, hat der Artikel eine neue Fassung erhalten. Die Änderungsverordnung ist am 27. Juli 2026 in Kraft getreten. Seitdem gilt:
- Absatz 1: Anbieter und Betreiber ergreifen Maßnahmen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals und weiterer Personen in ihrem Auftrag zu unterstützen. Zu berücksichtigen sind unter anderem technische Kenntnisse, Erfahrung, Ausbildung und der Kontext, in dem die Systeme eingesetzt werden. Ein bestimmtes Kompetenzniveau einzelner Personen müssen sie nicht garantieren.
- Absatz 2: Kommission und Mitgliedstaaten unterstützen diese Bemühungen, besonders bei kleinen und mittleren Unternehmen. Die Kommission veröffentlicht dazu Praxisbeispiele.
- Absatz 3: Das KI-Gremium nimmt Empfehlungen an, die Kommission und Mitgliedstaaten bei der Förderung der KI-Kompetenz unterstützen.
Was KI-Kompetenz bedeutet, bestimmt Artikel 3: Fähigkeiten, Kenntnisse und Verständnis, die einen sachkundigen Einsatz von KI-Systemen ermöglichen und ein Bewusstsein für Chancen, Risiken und mögliche Schäden schaffen.
Was nicht verlangt wird
Ein Zertifikat verlangt Artikel 4 nicht. Die Bundesnetzagentur, nach dem KI-MIG die zentrale Aufsichtsbehörde in Deutschland, nennt in ihren Hinweisen zur KI-Kompetenz ausdrücklich, was nicht gefordert ist:
- ein garantiertes Kompetenzniveau einzelner Personen,
- formalisierte oder standardisierte Trainingsmaßnahmen,
- externe Zertifizierungen, denn eine Zertifizierungspflicht für Schulungen gibt es nicht,
- die Einführung eines KI-Beauftragten.
Auch das Format ist offen. Nach den Hinweisen der Behörde kommen Selbstlernprogramme ebenso in Betracht wie Workshops oder mehrstufige Fortbildungen. Die Maßnahmen können intern oder extern durchgeführt werden.
Strengere Anforderungen gelten nur für Hochrisiko-Systeme. Deren Betreiber übertragen die menschliche Aufsicht nach Artikel 26 Absatz 2 Personen, die über die erforderliche Kompetenz, Ausbildung und Befugnis verfügen. Für Hochrisiko-Anwendungen nach Anhang III gelten diese Pflichten nach Angaben der EU-Kommission ab dem 2. Dezember 2027.
Woraus eine Maßnahme bestehen kann
Die Bundesnetzagentur schlägt einen stufenweisen Aufbau vor und betont, dass die Inhalte weder verpflichtend noch abschließend sind:
- Grundlagen: Daten und KI, ein Überblick über Technologien wie maschinelles Lernen und große Sprachmodelle, allgemeine Chancen und Risiken.
- Einordnung: die Rolle des eigenen Unternehmens, technische Aspekte der eingesetzten Systeme und ihre rechtliche Einordnung.
- Vertiefung: rollenspezifische Trainings, etwa mit Schwerpunkt Technik, Recht oder Ethik.
Für die Praxis heißt das: Eine Schulung setzt am besten an den Werkzeugen an, die im Unternehmen tatsächlich laufen, und an den Daten, mit denen die Beschäftigten arbeiten. Wer im Vertrieb Angebote mit KI vorbereitet, braucht andere Inhalte als die Buchhaltung oder die Personalabteilung. Hilfreich sind deshalb eine Liste der eingesetzten Systeme, eine Zuordnung der Zielgruppen und eine kurze Auffrischung, sobald neue Werkzeuge hinzukommen.
Für kleine und mittlere Unternehmen verweist die Bundesnetzagentur zusätzlich auf kostenlose Angebote, etwa die KI-Trainer im Netzwerk Mittelstand-Digital und den KI-Campus.
Dokumentieren statt zertifizieren
Nach den Hinweisen der Bundesnetzagentur kann ein Mangel an KI-Kompetenz als Verletzung der Sorgfaltspflicht angesehen werden, besonders wenn ein Schaden entsteht. Sie empfiehlt deshalb, die Maßnahmen so zu dokumentieren, dass sich die Erfüllung von Artikel 4 jederzeit nachweisen lässt. Festgehalten werden sollten die Art der Maßnahme, ihr inhaltlicher und zeitlicher Umfang und die teilnehmenden Personen.
Eine schlanke Dokumentation beantwortet vier Fragen:
- Welche KI-Systeme sind im Einsatz, und wer nutzt sie?
- Welche Maßnahme ist für welche Gruppe vorgesehen?
- Wann fand sie statt, mit welchen Inhalten, und wer hat teilgenommen?
- Wann wird aufgefrischt, und was löst eine zusätzliche Unterweisung aus?
Eine Vorlage mit Systemliste, Zielgruppenmatrix und Dokumentationsraster bietet das Schulungskonzept nach Artikel 4. Es steht vollständig auf der Seite, ohne Formular.
Der nächste Schritt
Artikel 4 verlangt kein Zertifikat, sondern nachvollziehbare Maßnahmen, die zu den eingesetzten Werkzeugen und den Aufgaben der Beschäftigten passen. Wer heute nicht sagen kann, welche KI-Systeme im Haus laufen und wer dazu geschult wurde, beginnt mit genau dieser Übersicht.
Für den Einstieg arbeitet die eintägige KI-Schulung für Mitarbeiter mit den Aufgaben des eigenen Teams und endet mit gemeinsamen Arbeitsregeln und einer Dokumentation der Maßnahme. Soll die Kompetenzförderung dauerhaft an einer Stelle liegen, mit Unterweisung neuer Beschäftigter und regelmäßiger Auffrischung, lässt sich diese Aufgabe an einen externen KI-Beauftragten übertragen.
Dieser Beitrag beschreibt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.