Wovon die Vorlage ausgeht
Was im geltenden Artikel 4 steht
Artikel 4 der Verordnung (EU) 2024/1689 wurde durch die Verordnung (EU) 2026/1744 ersetzt.
Der seit dem 27. Juli 2026 geltende Wortlaut in Absatz 1 lautet:
„Die Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ergreifen Maßnahmen, um die Entwicklung der
KI-Kompetenz ihres Personals und anderer Personen zu unterstützen, die in ihrem Auftrag
mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind … Diese Verpflichtung
verpflichtet Anbieter oder Betreiber nicht, für irgendeine Person ein bestimmtes Niveau an
KI-Kompetenz zu garantieren.“
Drei Folgerungen für den Aufbau dieser Vorlage. Erstens: Nachweisbar sein muss die ergriffene
Maßnahme, nicht ein erreichtes Niveau. Deshalb hat das Dokumentationsraster eine Spalte für
das, was offen geblieben ist. Zweitens: Es gibt keine vorgeschriebene Stundenzahl und kein
vorgeschriebenes Format, also fragt die Vorlage nach Ihrer Begründung statt nach einer Zahl.
Drittens: Die Pflicht liegt bei Anbietern und Betreibern, die Aufsicht seit dem 2. August
2026 bei den nationalen Marktüberwachungsbehörden.
Die Vorlage
Acht Bausteine
1 Geltungsbereich und Zweck
Ohne benannten Geltungsbereich lässt sich später nicht belegen, wen das Konzept erfassen sollte.
- Einrichtung und Standorte:
- Verantwortlich für dieses Konzept (Name, Funktion):
- Erfasste Personengruppen (eigenes Personal sowie Personen, die im Auftrag mit den Systemen befasst sind):
- Nicht erfasst und Begründung:
- Zweck: Maßnahmen zur Unterstützung der Entwicklung der KI-Kompetenz nach Artikel 4 der Verordnung (EU) 2024/1689 in der geltenden Fassung.
- Fassung dieses Dokuments und Datum:
2 Bestandsaufnahme der eingesetzten Systeme
Schulung ohne Systemliste bleibt allgemein. Die Liste bestimmt, was überhaupt zu vermitteln ist.
- System, Anbieter, Einsatzzweck:
- Freigegeben durch, am:
- Ort der Verarbeitung und Auftragsverarbeitung geregelt (ja, nein, offen):
- Als Medizinprodukt in Verkehr gebracht (ja, nein, offen) und Zweckbestimmung laut Hersteller:
- Wer nutzt es (Rollen):
- Bekannte Grenzen des Systems:
Diese Zeilen je System einmal ausfüllen. Systeme, die im Haus ohne Freigabe genutzt werden, gehören ebenfalls in die Liste, mit dem Vermerk "ungeregelt".
3 Zielgruppen, Schwerpunkte und Lernziele
Ein einheitlicher Kurs für alle verfehlt beide Enden: für die Anwendung zu abstrakt, für die Leitung zu flach.
- Übernehmen Sie die Zielgruppenmatrix aus dem gleichnamigen Abschnitt und streichen Sie, was auf Ihre Einrichtung nicht zutrifft.
- Ergänzen Sie je Rolle die Systeme aus Abschnitt 2, die diese Rolle tatsächlich bedient.
- Halten Sie je Rolle fest, wer die Vermittlung übernimmt.
4 Formate und Umfang
Der Verordnungstext nennt weder Stundenzahlen noch Formate. Was hier steht, ist Ihre Entscheidung und sollte begründet sein.
- Format je Rolle (Präsenz, Selbstlernen, Einweisung am Arbeitsplatz, Fallbesprechung):
- Umfang je Rolle und Begründung des Umfangs:
- Zeitpunkt bei Eintritt neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:
- Wiederholung in welchem Abstand und aus welchem Anlass:
- Sprache und Barrierefreiheit:
Angaben wie "vier Stunden jährlich" stehen in keinem Rechtstext. Wer sie übernimmt, sollte wissen, dass sie aus Anbieterangeboten stammen, nicht aus der Verordnung.
5 Lernerfolgskontrolle
Der geltende Artikel 4 verlangt kein garantiertes Kompetenzniveau. Eine Kontrolle bleibt trotzdem sinnvoll, weil sie zeigt, ob die Maßnahme gewirkt hat.
- Was wird geprüft (Handlung, nicht Definitionswissen):
- Wie wird geprüft (Beobachtung, Fallbesprechung, überarbeitetes Arbeitsergebnis):
- Wer nimmt die Prüfung ab:
- Was geschieht, wenn ein Lernziel nicht erreicht wird:
- Wo wird das Ergebnis festgehalten:
Eine Wissensabfrage mit Ankreuzfeldern misst, ob Begriffe wiedererkannt werden. Sie misst nicht, ob im Zweifel richtig entschieden wird.
6 Dokumentation
Nachweisbar sein muss die ergriffene Maßnahme, nicht ein erreichtes Niveau. Das Raster hält genau das fest.
- Übernehmen Sie das Dokumentationsraster aus dem gleichnamigen Abschnitt.
- Legen Sie fest, wo die Unterlagen liegen und wer Zugriff hat.
- Legen Sie eine Aufbewahrungsdauer fest und begründen Sie sie.
7 Aktualisierung
Der Rechtsstand hat sich zuletzt am 27. Juli 2026 geändert. Ein Konzept ohne Aktualisierungsregel veraltet unbemerkt.
- Wer beobachtet Änderungen an Rechtsgrundlagen und an den eingesetzten Systemen:
- In welchem Abstand wird das Konzept überprüft:
- Anlässe für eine sofortige Überprüfung (neues System, Anbieterwechsel, Vorfall, Rechtsänderung):
- Datum der letzten Überprüfung und Ergebnis:
8 Vorfälle und Rückmeldungen
Was im Alltag schiefgeht, ist der beste Hinweis darauf, welcher Schulungsinhalt fehlt.
- Meldeweg für auffällige oder falsche Ergebnisse:
- Wer wertet Meldungen aus und in welchem Abstand:
- Wie fließen Meldungen in die nächste Schulungsrunde ein:
Baustein 3 im Detail
Zielgruppenmatrix
Ein einheitlicher Kurs für alle verfehlt beide Enden: für die Anwendung zu abstrakt, für die
Leitung zu flach. Die Schwerpunkte folgen den Schichten des KI-Architekturkompass, damit
Schulung und Systemauswahl dieselbe Sprache sprechen.
Ärztin oder Arzt
Ambulant oder stationär, mit eigener Behandlungsverantwortung. Schwerpunktschichten: Kontext und Kontrolle.
Beurteilen, wann ein KI-Ergebnis in eine Behandlungsentscheidung eingehen darf und wann nicht.
Lernziele
- Benennt, auf welcher Datengrundlage ein eingesetztes System antwortet und wo diese Grundlage endet.
- Erkennt eine plausibel formulierte, aber unbelegte Aussage als solche.
- Kennt die Stelle im Ablauf, an der die eigene fachliche Prüfung verbindlich ist.
- Weiß, welche Angaben aus der Patientenakte in welches System gelangen dürfen.
Nachweis: Fallbesprechung an zwei echten Ausgaben aus dem eigenen Fachgebiet, protokolliert in der Teambesprechung.
Pflege
Pflegefachpersonen, Pflegedienst- und Stationsleitung. Schwerpunktschichten: Anwendung und Kontrolle.
Sicher entscheiden, welche Angaben in ein System gehören und wo die eigene Beobachtung Vorrang hat.
Lernziele
- Unterscheidet die freigegebenen Systeme von privat genutzten Diensten.
- Formuliert eine Eingabe ohne direkt identifizierende Angaben.
- Meldet ein auffälliges Ergebnis auf dem festgelegten Weg.
- Benennt, welche Dokumentationspflichten durch ein KI-Ergebnis nicht entfallen.
Nachweis: Kurze Übung am freigegebenen System mit anschließender Rückmeldung durch die Leitung.
MFA und Praxisorganisation
Anmeldung, Dokumentation, Abrechnung, Praxis- und MVZ-Organisation. Schwerpunktschichten: Anwendung und Kontext.
Die alltäglichen Eingaben beherrschen: Terminorganisation, Schriftverkehr, Dokumentation.
Lernziele
- Nennt die in der Einrichtung freigegebenen Systeme und den jeweiligen Zweck.
- Trennt Angaben, die eingegeben werden dürfen, von solchen, die außen vor bleiben.
- Prüft einen erzeugten Text vor dem Versand auf sachliche Richtigkeit.
- Weiß, an wen eine Unsicherheit gemeldet wird.
Nachweis: Zwei überarbeitete Textentwürfe mit Begründung der vorgenommenen Korrekturen.
Leitung und Verwaltung
Geschäftsführung, IT, Datenschutz, Qualitätsmanagement, Einkauf. Schwerpunktschichten: Modell & Betrieb und Kontrolle.
Auswahl, Freigabe und Aufsicht: entscheiden, was eingeführt wird und unter welchen Bedingungen.
Lernziele
- Ordnet ein angebotenes System danach ein, wo es rechnet und wer die Daten verarbeitet.
- Prüft Anbieterangaben zu Zertifizierungen auf ihren tatsächlichen Umfang.
- Legt fest, wer eine Freigabe erteilt und wer sie widerruft.
- Führt ein Verzeichnis der eingesetzten Systeme und hält es aktuell.
- Unterscheidet Systeme, die als Medizinprodukt in Verkehr gebracht sind, von solchen ohne diese Zweckbestimmung.
Nachweis: Ein ausgefülltes Freigabeblatt für ein real erwogenes System, gezeichnet von der verantwortlichen Person.
Lehrende und Bildungsträger
Wer andere qualifiziert, in Kliniken, Schulen oder bei Bildungsträgern. Schwerpunktschichten: Anwendung und Kontrolle.
Andere befähigen: Inhalte auswählen, Wirkung prüfen, Aktualität sichern.
Lernziele
- Erklärt die Arbeitsweise eines Sprachmodells ohne Technikvokabular.
- Wählt Beispiele aus dem Arbeitsalltag der jeweiligen Gruppe.
- Prüft Lernergebnisse an Handlungen statt an Definitionen.
- Erkennt, wann ein Schulungsinhalt durch eine Rechtsänderung veraltet ist.
Nachweis: Eine selbst gehaltene Einheit mit anschließender Auswertung der Rückmeldungen.
Baustein 6 im Detail
Dokumentationsraster
Eine Zeile je Maßnahme. Die letzte Spalte ist die wichtigste, weil sie beim nächsten
Durchgang die Tagesordnung liefert.
| Spalte | Was hineingehört | Beispiel |
| Datum | Tag der Maßnahme. | 14.08.2026 |
| Maßnahme | Was stattgefunden hat, in einem Satz. | Einweisung am freigegebenen Diktiersystem, Station 3 |
| Rolle und Anzahl | Welche Zielgruppe, wie viele Personen. | Pflege, 11 Personen |
| Inhalte | Die vermittelten Lernziele, verkürzt. | Freigegebene Systeme, Eingaben ohne direkt identifizierende Angaben, Meldeweg |
| Durchführung | Wer die Maßnahme durchgeführt hat. | Pflegedienstleitung, Name |
| Kontrolle | Wie überprüft wurde, ob die Inhalte angekommen sind. | Übung am System, Rückmeldung im Anschluss |
| Offen geblieben | Was nicht behandelt wurde oder unklar blieb. Diese Spalte ist die wichtigste. | Umgang mit Befunden aus Fremdsystemen, vertagt auf 09/2026 |
Prüfbar bleiben
Was die Vorlage bewusst nicht enthält
- Eine Zertifikatsvorlage
- Der geltende Artikel 4 verlangt keine Bescheinigung und ausdrücklich kein bestimmtes Kompetenzniveau. Ein Zertifikat belegt die Teilnahme, nicht die Fähigkeit.
- Eine Stundenzahl
- Weder die Verordnung noch das deutsche Durchführungsgesetz nennen einen Umfang. Wer eine Zahl übernimmt, übernimmt sie von einem Anbieter.
- Die Zusage, dass das Konzept Bußgelder abwendet
- Paragraf 15 KI-MIG bebußt Artikel 4 nicht. Aus diesem deutschen Befund folgt aber keine unionsweite Aussage, weil Artikel 99 Absatz 1 die Mitgliedstaaten zu Sanktionen bei jeglichem Verstoß gegen die Verordnung verpflichtet.
- Eine Rechtsberatung
- Die Vorlage ordnet Ihre eigene Lage nicht ein. Sie gibt eine Struktur vor, die Sie mit Ihren Systemen, Rollen und Entscheidungen füllen.
Häufige Fragen
Sechs Antworten vorweg
- Verlangt Artikel 4 KI-VO ein schriftliches Schulungskonzept?
- Nein. Der Wortlaut verlangt Maßnahmen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz zu unterstützen. Ein Dokument ist nicht vorgeschrieben. Es ist die einfachste Art, später zu zeigen, welche Maßnahmen ergriffen wurden.
- Wie viele Stunden Schulung sind vorgeschrieben?
- Keine. Weder die Verordnung (EU) 2024/1689 noch das deutsche KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz nennen einen Umfang. Angaben wie vier Stunden jährlich stammen aus Anbieterangeboten.
- Braucht das Personal ein Zertifikat?
- Nein. Seit der Änderung durch die Verordnung (EU) 2026/1744 stellt Artikel 4 ausdrücklich klar, dass Anbieter und Betreiber nicht verpflichtet sind, für irgendeine Person ein bestimmtes Niveau an KI-Kompetenz zu garantieren. Ein Zertifikat belegt die Teilnahme, nicht die Fähigkeit.
- Droht ein Bußgeld, wenn kein Konzept vorliegt?
- Für die deutsche Rechtslage gilt: Paragraf 15 KI-MIG führt Artikel 4 nicht unter den bußgeldbewehrten Verstößen auf, und auch die Aufzählung in Artikel 99 Absatz 4 der Verordnung nennt Artikel 4 nicht. Daraus folgt keine unionsweite Aussage, denn Artikel 99 Absatz 1 verpflichtet die Mitgliedstaaten zu Sanktionen bei jeglichem Verstoß gegen die Verordnung.
- Darf ich die Vorlage im eigenen Namen verwenden?
- Ja. Sie können sie kopieren, verändern, in Ihr Qualitätsmanagement übernehmen und ohne Quellenangabe verwenden. Eine Rechtsberatung ist sie nicht.
- Wer muss geschult werden?
- Artikel 4 nennt das eigene Personal und andere Personen, die im Auftrag des Anbieters oder Betreibers mit dem Betrieb und der Nutzung der Systeme befasst sind. Dazu können Honorarkräfte, Praktikantinnen und Praktikanten sowie beauftragte Dienstleister gehören.