Kurzfassung: In ChatGPT darf keine politische Werbung laufen. Nicht für Kandidierende, nicht für Parteien, nicht für Referenden, nicht für oder gegen Gesetzesvorhaben, und nicht einmal für die Teilnahme an einer Wahl. Dazu kommt eine zweite Liste: Anzeigen dürfen umstrittene gesellschaftliche Themen nicht bedeutsam aufgreifen, genannt werden unter anderem Schwangerschaftsabbruch, Migration, Herkunft, Religion und Geschlechtsidentität. Und unabhängig davon erscheint neben Gesprächen zu solchen Themen ohnehin keine Werbung.

Für einen Werbestart ist das eine vernünftige Entscheidung. Interessant ist nicht die Entscheidung, sondern die Zuständigkeit.

Was die Richtlinie sagt

Der Text ist deutlicher als das, was man von Werberichtlinien gewohnt ist.

Ausgeschlossen sind Anzeigen zu Wahlen und Wahlbeteiligung, zu politischen Amtsträgern und staatlichem Handeln, ausdrücklich genannt: Einwanderungsvollzug, Steuern, Klimapolitik und andere Gesetzgebungs- oder Regulierungsfragen. Ebenso ausgeschlossen sind Anzeigen, die umstrittene gesellschaftliche Themen als Gegenstand öffentlicher Auseinandersetzung rahmen.

Auf der Platzierungsseite steht eine eigene Liste von Zusammenhängen, neben denen keine Werbung ausgespielt wird. Sie enthält politische Inhalte und umstrittene gesellschaftliche Inhalte, daneben Kindersicherheit, Betrug, Hass und Belästigung, Gewalt, Waffen, Terrorismus, Fehlinformation, Datenschutz, regulierte Waren, Suizid und Selbstverletzung, sowie Gespräche über psychische und persönliche Gesundheit.

Geprüft wird das überwiegend maschinell. Klassifizierer und Sprachmodelle bewerten Anzeigen, Zielseiten und Gesprächskontexte, Menschen kalibrieren nach und übernehmen schwere Fälle. Was nicht bewertet werden kann, wird nicht ausgeliefert.

Warum ich das für richtig halte und trotzdem nicht beruhigt bin

Ein Assistent, der Hunderten Millionen Menschen beim Abwägen hilft, ist kein guter Ort für bezahlte politische Botschaften. Diese Bewertung teile ich.

Was mich beschäftigt, ist etwas anderes. Um diese Regel anzuwenden, muss jemand jeden Tag millionenfach entscheiden, was politisch ist und was nicht. Diese Entscheidung ist selbst nie neutral.

Ein Beispiel aus der Liste. Klimapolitik ist als Regulierungsfrage genannt und damit ausgeschlossen. Ein Unternehmen, das eine Wärmepumpe bewirbt, macht Produktwerbung. Ein Verband, der über dieselbe Technik im Zusammenhang mit einem Gesetzesvorhaben spricht, macht Politik. Zwischen beiden verläuft eine Linie, die niemand vorab exakt beschreiben kann und die trotzdem ein Klassifizierer in Millisekunden ziehen muss.

Dasselbe gilt für Religion. Sie steht auf der Liste der sensiblen gesellschaftlichen Themen. Wer in dieser Auslegung als umstritten gilt und wer als normal, ist keine technische Frage. Es ist eine Frage der Perspektive, aus der die Liste geschrieben wurde. Ich habe an anderer Stelle beschrieben, dass diese Systeme keine Neutralität besitzen, sondern eine Setzung, die niemand als Fehler melden kann: Nach dem Alignment kommt die Aqida. Die Werberichtlinie ist dieselbe Schicht, nur diesmal aufgeschrieben und deshalb nachlesbar.

Dass sie aufgeschrieben ist, ist der Fortschritt. Wer eine Regel veröffentlicht, kann daran gemessen werden. Bei den Setzungen im Modell selbst geht das nicht.

Die eigentliche Lücke

Die Richtlinie beschreibt sehr genau, was passiert, wenn etwas gegen sie verstößt: Ablehnung, Einschränkung der Auslieferung, Entfernung, Aufforderung zur Änderung, im Ernstfall Sperrung des Werbekontos. Sie beschreibt außerdem, wie Nutzende Anzeigen melden können.

Was sie nicht beschreibt, ist der umgekehrte Weg. Wenn ein Klassifizierer eine Anzeige als politisch einstuft, die es nicht ist, oder ein Gespräch als umstritten markiert, das es nicht ist, dann steht in dieser Richtlinie kein Verfahren, in dem jemand diese Einstufung überprüfen lässt. Für ein Werbeprodukt in der Erprobungsphase ist das erklärbar. Für einen Kanal, der ernsthaft Reichweite bekommt, wäre es das nicht mehr.

Das ist übrigens kein Sonderfall dieser Plattform. Es ist das immer gleiche Muster: Anbieter formulieren Regeln, prüfen sie mit eigenen Systemen, setzen sie mit eigenen Maßnahmen durch, und der Rechtsweg beginnt erst dort, wo jemand die Kraft hat, ihn zu beschreiten.

Was daraus praktisch folgt

Für Organisationen, die kommunizieren, ist die Konsequenz nüchtern.

Wer im Bereich Anwaltschaft, Interessenvertretung, Verbandsarbeit oder öffentlicher Aufklärung tätig ist, kann in diesem Kanal nicht werben. Selbst Kampagnen zur Wahlbeteiligung fallen darunter. Es lohnt sich nicht, an der Formulierung zu feilen, bis eine Anzeige durchrutscht. Wer das versucht, riskiert das Konto und nicht nur die Anzeige.

Und wer politisch arbeitet, sollte die zweite Hälfte der Nachricht mitnehmen. Ausgeschlossen ist die Werbung. Nicht ausgeschlossen ist, dass Menschen genau diese Fragen dem Assistenten stellen und eine Antwort bekommen, die aus dem entsteht, was auffindbar ist. Der Kanal ist also nicht zu, er ist nur nicht käuflich.

Das ist ein besserer Zustand, als ihn die letzten fünfzehn Jahre Plattformwerbung hervorgebracht haben. Er hängt allerdings an einer Hausordnung, die derselbe Anbieter jederzeit ändern kann.