In meinem Beitrag über den Aufbau eines KI-Curriculums habe ich vier Kompetenzstufen beschrieben und die dritte, das Beurteilen, als die eigentlich teure bezeichnet. Wer ein Modellergebnis nicht beurteilen kann, kann es nicht verantworten.
Das stimmt weiterhin. Es hat aber eine Kehrseite, die ich dort nicht benannt habe, und die im Arbeitsschutz inzwischen ein eigenes Thema ist: Was passiert mit einer Tätigkeit, wenn sie überwiegend daraus besteht, fremde Ergebnisse zu prüfen?
Der Befund, der mich aufmerksam gemacht hat
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin beschreibt eine Belastung, die eine genaue Formulierung verdient. Es geht um die Verantwortung, Ergebnisse eines Systems zu stoppen, zu korrigieren und verantwortlich freizugeben. Der entscheidende Zusatz lautet: Diese Ergebnisse sind nicht sicher kontrollierbar, wenn die Arbeitenden an ihrer Entstehung nicht oder nur teilweise beteiligt waren.
Damit ist eine Zumutung benannt, die in Einführungsprojekten selten vorkommt. Jemand trägt die Verantwortung für ein Ergebnis, dessen Zustandekommen er nicht kennt. Er kann prüfen, was dasteht. Er kann nicht prüfen, was fehlt, weil er den Weg nicht kennt, auf dem es entstanden ist.
Im DGUV forum haben Christina Heitmann und Marlen Cosmar Anfang 2026 die Belastungsfaktoren systematisch sortiert, entlang der üblichen Bereiche: Arbeitsaufgabe, Arbeitsorganisation, Arbeitszeit, soziale Beziehungen, Arbeitsmittel und Arbeitsumgebung. Ihr Satz zum Kern der Sache: Häufig negativ wirkt sich KI aus, wenn der Handlungs- und Entscheidungsspielraum für die Nutzenden verringert wird.
Warum Prüfen anstrengender ist als Erstellen
Das klingt zunächst unplausibel. Ein fertiger Entwurf ist doch eine Erleichterung.
Für den einzelnen Vorgang stimmt das. Über die Dauer eines Arbeitstages kehrt sich das Verhältnis um, aus drei Gründen.
Wer erstellt, hat ein Modell im Kopf. Beim Schreiben entsteht die Struktur mit. Man weiß, warum ein Absatz an dieser Stelle steht und welche Angabe man bewusst weggelassen hat. Wer prüft, muss dieses Modell nachträglich rekonstruieren, und zwar aus dem Ergebnis heraus. Das ist die aufwendigere Richtung.
Fehler in plausiblen Texten sind schwer zu sehen. Ein schlecht geschriebener Entwurf signalisiert seine Schwächen. Ein flüssig formulierter Entwurf mit einer falschen Zahl signalisiert nichts. Die Aufmerksamkeit, die nötig ist, um dort etwas zu finden, lässt sich nicht acht Stunden lang halten.
Die Verantwortung bleibt vollständig. Sie verteilt sich nicht auf das System. Wer freigibt, haftet für das Ganze, auch für die Teile, die er nicht geschrieben hat.
Dazu kommt ein Effekt, den die Arbeitswissenschaft seit Jahrzehnten aus der Überwachung technischer Anlagen kennt: Wenn ein System in den meisten Fällen brauchbare Ergebnisse liefert, sinkt die Wachsamkeit gegenüber dem seltenen Fehler. Je zuverlässiger das System, desto unwahrscheinlicher wird es, dass die Kontrolle den Ausreißer bemerkt. Die Kontrolle wird also genau dann schwächer, wenn sie am wichtigsten ist.
Was daraus für die Einführung folgt
Ich ziehe daraus drei praktische Konsequenzen, und keine davon lautet, auf den Einsatz zu verzichten.
Prüfarbeit braucht ein Zeitbudget. Wenn die Einführung damit begründet wird, dass ein Vorgang künftig zehn statt dreißig Minuten dauert, ist die Prüfzeit in dieser Rechnung meist nicht enthalten. Sie muss aber jemand aufbringen, und sie fällt bei jedem Vorgang an, nicht nur bei den auffälligen.
Nicht jede Tätigkeit darf zur reinen Prüftätigkeit werden. Wer nur noch freigibt, verliert mit der Zeit die Fähigkeit, das Ergebnis zu beurteilen, weil er den Gegenstand nicht mehr selbst bearbeitet. Das ist keine Motivationsfrage, das ist eine Kompetenzfrage. Wer Beurteilungskompetenz erhalten will, muss dafür sorgen, dass Menschen Dinge auch weiterhin selbst tun.
Nachvollziehbarkeit ist eine Arbeitsschutzfrage, nicht nur eine technische. Ein System, das offenlegt, woher eine Aussage stammt, macht die Prüfung möglich. Eines, das nur ein Ergebnis ausgibt, verlagert eine unlösbare Aufgabe auf den Menschen davor. Wer Werkzeuge auswählt, entscheidet damit über die Belastung derer, die sie benutzen.
Der Punkt, an dem es die Beurteilung der Arbeitsbedingungen berührt
Der Beitrag im DGUV forum enthält einen Hinweis, den ich für den wichtigsten halte: Eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen, die die psychische Belastung einschließt, ist schon bei der Einführung von KI sinnvoll.
Das ist deshalb bemerkenswert, weil es den Zeitpunkt verschiebt. Üblich ist, dass Belastungen betrachtet werden, wenn sie sich zeigen, also nachdem eingeführt wurde. Die Einführung selbst gilt als Projekt, nicht als Veränderung der Arbeitsaufgabe. Genau das ist sie aber: Wenn aus Erstellen Prüfen wird, hat sich die Tätigkeit verändert, unabhängig davon, ob die Stellenbeschreibung gleich geblieben ist.
Was ich davon in Schulungen mitnehme
Ich beschreibe die vier Stufen inzwischen anders. Beurteilen bleibt die entscheidende Stufe, aber ich sage dazu, dass eine Organisation, die alle Beschäftigten dauerhaft auf diese Stufe stellt, ein Problem schafft. Beurteilungsfähigkeit entsteht durch eigene Arbeit am Gegenstand und verschwindet, wenn diese Arbeit vollständig wegfällt.
Wer also fragt, wie viel Prüfung genug ist, stellt die falsche Frage. Die richtige lautet, wie viel eigene Bearbeitung übrig bleiben muss, damit die Prüfung überhaupt etwas wert ist.