Ärztinnen und Ärzte mit eigener Praxis
Sie wollen das Team entlasten und prüfen, welche Automatisierung sich lohnt und welche Risiken Sie dabei übernehmen.
Workshop · 03
Abläufe rund um die Behandlung automatisieren und dabei Schweigepflicht, Datenschutz und Medizinprodukterecht einhalten.
Telefonassistent, Anamnesebogen, Arztbriefentwurf, Recall: Für fast jeden Ablauf in Praxis und MVZ gibt es inzwischen ein KI-Werkzeug. Die schwierige Frage ist nicht, ob es technisch geht, sondern was erlaubt ist, wer haftet und wo die Grenze zur Behandlungsentscheidung liegt. In diesem Workshop prüfen Sie Ihre Abläufe, wählen einen geeigneten aus und skizzieren die Automatisierung mit allen Prüfschritten.
Für wen
Praxen, MVZ und Therapiezentren, die ihr Team entlasten wollen.
Sie wollen das Team entlasten und prüfen, welche Automatisierung sich lohnt und welche Risiken Sie dabei übernehmen.
Sie verantworten Abläufe, Dienstleister und Datenschutz und brauchen eine klare Entscheidungsgrundlage.
Physiotherapie, Psychotherapie, Zahnmedizin: überall dort, wo Gesundheitsdaten verarbeitet werden.
Bewusst nicht Teil des Angebots
Die Entwicklung von Software für Diagnose oder Therapieentscheidungen. Dafür gelten die Anforderungen an Medizinprodukte, die ein Workshop nicht ersetzen kann.
Rahmen
Workshop, 1 Tag, 6 Stunden, bis 10 Personen. Vor Ort oder remote.
Inhalte
Welche Schritte rund um die Behandlung sich eignen: Terminvorbereitung, Anamnese, Patienteninformation, Dokumentationsentwürfe, Recall, Telefon. Und welche nicht.
Wann Software nach der Medizinprodukteverordnung (MDR) als Medizinprodukt gilt und warum das bei Diagnose- und Therapieentscheidungen schnell der Fall ist.
Gesundheitsdaten nach Art. 9 DSGVO, Auftragsverarbeitung, Serverstandort, Verpflichtung von Dienstleistern nach § 203 StGB. Was Sie vom Anbieter schriftlich brauchen.
Fertige Praxissoftware, Automatisierungsplattform oder ein lokal betriebenes Sprachmodell: Kosten, Datenwege, Abhängigkeiten.
Wer prüft, was die KI vorbereitet, bevor es Patientinnen und Patienten erreicht oder in die Akte geht.
An einem erfundenen Fallbeispiel entwerfen Sie Ihren Ablauf mit Datenweg, Prüfschritt und Zuständigkeit. Dazu eine Checkliste für Gespräche mit Anbietern.
Ergebnis
Leitplanken
KI darf vorbereiten, sortieren und formulieren. Diagnose, Therapie und Freigabe bleiben bei der behandelnden Person.
Entscheidend ist die Zweckbestimmung. Liefert Software Informationen für Diagnose- oder Therapieentscheidungen, ist sie in der Regel ein Medizinprodukt der Klasse IIa oder höher.
Art. 9 DSGVO, Vertrag zur Auftragsverarbeitung, Serverstandort und Löschfristen müssen vor dem ersten echten Datensatz geklärt sein.
Externe Anbieter dürfen nur einbezogen werden, wenn sie zur Verschwiegenheit verpflichtet sind (§ 203 StGB).
Werden automatisch erstellte Texte eingesetzt, um Leistungen der Praxis zu bewerben, gilt das Heilmittelwerbegesetz.
Im Workshop arbeiten wir ausschließlich mit erfundenen Beispielen. Echte Patientendaten werden zu keinem Zeitpunkt verwendet.
Häufige Fragen
Weitere Fragen beantworte ich gern direkt im Vorgespräch.
Das hängt davon ab, wie Datenschutz und Schweigepflicht geregelt sind: Vertrag zur Auftragsverarbeitung, Verpflichtung zur Verschwiegenheit, Information der Anrufenden und klare Grenzen, was der Assistent entscheiden darf. Im Workshop gehen wir diese Punkte als Checkliste durch. Eine Rechtsberatung ersetzt das nicht.
Sie gehen mit einer geprüften Skizze, einer Checkliste für Anbieter und einer Entscheidung nach Hause. Die Umsetzung kann im Anschluss als begleiteter Pilot folgen.
Nein. Er zeigt, welche Fragen zu klären sind, und bereitet Sie auf das Gespräch mit Ihrer oder Ihrem Datenschutzbeauftragten und mit Anbietern vor.
Kürşat Çifçi. Er setzt mit seiner Agentur webinvasiv digitale Kommunikation für Arztpraxen um und unterrichtet KI-Prozessautomatisierung in der Erwachsenenbildung.
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Für „KI-Automatisierung für medizinische Abläufe“ genügen Wunschzeitraum, Teilnehmerzahl und ein paar Sätze zur Ausgangslage. Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden eine Rückmeldung mit Terminvorschlag.